AGB - Digitalflotte

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUM KAUFVERTRAG

1. ALLGEMEINES

1.1. Alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns «Optimotive GmbH» mit unseren gewerblichen Kunden werden ausschließlich durch unsere nachfolgenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen «AGB» bestimmt.

1.2. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung.

1.3. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil wenn Optimotive ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

1.4. Unter gewerblichen Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Unternehmer als natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, darüber hinaus juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen zu verstehen, die jeweils in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.5. Die von uns vertriebenen Produkte sind unter den entsprechenden Einschränkungen, welche im Rahmen des Telematik-Abonnement genauer definiert wird, zum entsprechenden Einsatz bestimmt. Der Kunde muss sich über die Vorschriften der Exportbestimmungen, sowie die sonstigen Rechtsvorschriften anderer Länder selbständig informieren. Die Wiederausfuhr unterliegt den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland des Ursprungslandes.

1.6. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Kaufvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit die Zustimmung von Optimotive in Textform.

2. ANGEBOT / ANNAHME

2.1. Die Angebote von Optimotive sind freibleibend und unverbindlich und richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB.

2.2. Die von Optimotive bei Vertragsschluss verwendeten technischen Angaben, wie z.B. Aussehen, Gewicht, Maß- und Leistungsangaben, die in Preislisten, Prospekten und anderen Drucksachen, sowie auf den Webseiten enthalten sind, sind nur beispielhaft und ungefähr wiedergegeben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Produkte, die Optimotive vertreibt, können aufgrund tatsächlicher, zeitlicher oder/und technischer Weiter-/Neuentwicklung deshalb von den von Optimotive beschriebenen und abgebildeten Produkten abweichen.

2.3. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Beschreibung gem. Seite 1 dieses Kaufvertrags oder gemäß Angebots maßgebend. Bis dahin ist das Angebot unverbindlich. Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Annahme des Auftrags erfolgt durch Bestätigung des Auftrags oder Angebots durch den Kunden oder der Lieferung durch Optimotive – mit dem Vorbehalt der Teilannahme und Teillieferung.

2.4. Der Kunde willigt ein, dass Optimotive

  • im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Vertrages Auskünfte über ihn einholen Datenbetreffend sein Zahlungsverhalten weitergeben kann

  • seine Daten zu Inkassozwecken an Dritte weitergeben darf

  • seine Daten für Marketingzwecke bearbeiten darf, namentlich für die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen und für mass-geschneiderte Angebote

  • des Weiteren gelten die auf der Webseite von Optimotive publizierte Datenschutzerklärung.

3. PREISE UND ZAHLUNG

3.1. Die von Optimotive angegebenen Preise gelten netto ab Lager, das ist derzeit Karlsruhe, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Fracht, Verpackung und Versicherung, soweit nichts anderes vereinbart ist.

3.2. Die Rechnungen sind grundsätzlich ausgestellt und zahlbar in Euro. Die Rechnungen werden nach Erfüllung der obliegenden Leistungen erstellt. Optimotive ist es grundsätzlich erlaubt, die Rechnungen auf elektronischem Weg an die Kunden zu übermitteln, es sei denn, der Kunde verlangt per Textform eine Rechnung in Originalausfertigung. In diesem Falle wird pro Papierrechnung eine Administrationspauschale von 2,00 Euro in Rechnung gestellt.

3.3. Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung. Optimotive ist, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt Optimotive spätestens mit der Auftragsbestätigung.

3.4. Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, fällt er ohne weiteres in Verzug und Optimotive kann soweit gesetzlich zulässig die Leistungserbringung bei allen Dienstleistungen unterbrechen, weitere Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens treffen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die Optimotive durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere schuldet der Kunde Optimotive einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von mindestens 5,00 Euro pro Mahnung. Beim Inkasso durch Dritte schuldet der Kunde zusätzlich Gebühren für deren Inkassoaufwand. Ist das Konto des Kunden beim Lastschriftverfahren nicht gedeckt, kann Optimotive eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 40,00 Euro erheben.

3.5. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.

3.6. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist Optimotive nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann Optimotive den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

3.7. Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen.

4. LIEFERFRIST

4.1. Eine voraussichtliche Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von Optimotive bei Annahme der Bestellung angegeben. Die Lieferfrist ist nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet ist. Sie beginnt jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen.

4.2. Die Rechte des Kunden gem. Art. 10 dieser AGB und die gesetzlichen Rechte von Optimotive, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

5. EIGENTUMSVORBEHALT

5.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, gleich welcher Art, Eigentum von Optimotive.

5.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat Optimotive unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die Optimotive gehörenden Waren erfolgen.

5.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist Optimotive berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen.

6. LIEFERUNG, GEFAHRENÜBERGANG UND ABNAHME

6.1. Der Versand erfolgt nach dem Ermessen von Optimotive, ab Lager, das ist derzeit Karlsruhe, auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Dort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung. Optimotive behält sich vor, den Versand nicht vom Erfüllungsort, sondern auch von einem anderen Ort vorzunehmen. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt.

6.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

6.3. Nimmt der Kunde die ordnungsgemäß zur Auslieferung bereite Ware nicht ab, hat er die zusätzlich dadurch entstehenden Kosten (Kosten des Rücktransports, Lagerkosten etc.) zu tragen.

7. MÄNGEL DER LIEFERUNG

7.1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).

7.2. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB).

8. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

8.1. Der Kunde ist verpflichtet, die organisatorischen und technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die vereinbarten Leistungen erbracht werden können. Erfüllt der Kunde diese Mitwirkungspflichten nicht, nicht richtig oder verspätet oder befindet er sich in Annahme Gläubigerverzug, so hat die Optimotive das Wahlrecht, nach erfolgloser Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag gegen vollständige Schadloshaltung zurückzutreten oder die vereinbarten Leistungen dennoch zu erbringen und die durch die Verletzung der Mitwirkungspflicht entstanden Aufwendungen zu den vereinbarten oder marktüblichen Ansätzen zusätzlich in Rechnung zu stellen. Die für die Leistungserbringung vorausgesetzten Mitwirkungspflichten werden dem Kunden im Rahmen Auftragsannahme mitgeteilt.

8.2. Anleitungen und Handbücher werden, soweit diese vorhanden sind, in deutscher oder englischer Sprache mitgeliefert, respektive online zur Verfügung gestellt. Aus dem Umstand, dass ein deutschsprachiges Exemplar nicht vorliegt, kann der Kunde keine Ansprüche herleiten.

8.3. Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung in Textform anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung durch Optimotive für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

8.4. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann Optimotive zunächst wählen, ob eine Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) geleistet wird. Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

8.5. Optimotive ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

8.6. Der Kunde hat die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn Optimotive ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.

8.7. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen werden von beiden Parteien zu gleichen Teilen getragen. Die Kosten für den Ausbau-, die Transportkosten an die von Optimotive genannte Rücksendeadresse, sowie den Wiedereinbau werden vom Kunden getragen. Die Prüfungskosten, sowie die Rücksendungskosten an den Kunden werden von Optimotive getragen. Gemäß Art 9 dieser AGB kann Optimotive vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen.

8.8. In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von Optimotive Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist Optimotive vorher zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn Optimotive berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

8.9. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Art 10 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

8.10. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

8.11. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden gem. Art 10 dieser AGB, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

9. RÜCKSENDUNGEN / RMA-PROZESS

9.1. Für die Rücksendung von Geräten ist die Beantragung einer Rücksendenummer (RMA-Nummer) zwingende Voraussetzung. Dabei ist zu beachten, dass die Zustellung einer RMA-Nummer durch Optimotive keine Anerkennung einer Geräterücknahme zur Gutschrift, zum Umtausch oder irgendwelcher sonstigen Anspruchs des Kunden darstellt. Für Rücksendungen sind ausschliesslich die zur Verfügung gestellten RMA Formulare und die darauf erwähnten Anschrift, das ist derzeit Karlsruhe oder Schömberg, zu verwenden.

9.2. Die Versandkosten, Ein- und Wiedereinbaukosten für RMA-Sendungen sind durch den Kunden zu tragen. Unfreie Sendungen oder Sendungen ohne RMA-Nummern können von Optimotive entweder zurückgewiesen werden oder mit einer Aufwandspauschale von 20,00 Euro belegt werden.

9.3. Gerätekosten werden in allen berechtigten Garantiefällen von Optimotive getragen. Für die Komplettierung von unvollständigen Geräten wie Kabelsätze, Antennen etc., kommen die entsprechenden Preislisten zur Anwendung. Für Geräte, an denen kein technischer Fehler feststellbar ist, wird eine Servicepauschale von 40,00 Euro pro Gerät erhoben.

10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

10.1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Optimotive bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

10.2. Schadenersatzansprüche gegen Optimotive, deren gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, z. B. wegen einer Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Wenn Optimotive, deren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, haftet Optimotive nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10.3. Für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist jede Haftung ausgeschlossen. Diese Haftungsregelung gilt auch für Beratung in Wort und Schrift, durch Versuche oder in sonstiger Weise. Der Kunde ist insbesondere nicht davon befreit, selbst die Eignung der Ware und Dienstleistungen für die beabsichtigten Verwendungszwecke zu prüfen.

10.4. Optimotive ist insbesondere nicht haftbar für: den Verlust von Gewinn, Schäden infolge Ausfall von Fahrzeugen oder Schäden der mit diesen Fahrzeugen beförderten Waren, den Verlust von erwarteten Einsparungen, den Verlust von Erträgen, den Verlust von Geschäftsmöglichkeiten, den Verlust und die Beschädigung von Daten, Nutzungsschaden, den Verlust von Firmenwert, Verluste, die auf Verzögerung beruhen, oder jegliche mittelbare Verluste, Schäden oder Folgeschäden.

10.5. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben durch diesen Haftungsausschluss unberührt. Gleiches gilt auch für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.6. Optimotive ersetzt berechtigte Sach- und Vermögensschäden auf den vom Kunden gezahlten oder zu zahlenden Nettopreis für das volle Jahr (12 Monate), in dem sich der Verlust oder der Schaden ereignete, oder auf den gezahlten Preis für jene Produkte oder die Mietpreise, die vom Kunden für jene Produkte, die den Schaden verursachten, für den vorangegangenen Zeitraum von zwölf (12) Monaten gezahlt wurden oder zu zahlen sind, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

11. URHEBERRECHTE

11.1. Das Eigentums- und Urheberrecht an allen zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie z.B. Zeichnungen, Projektvorschläge, Präsentationen, Beschreibungen der Software, Berechnungen und Muster, bleiben vorbehalten. Diese Unterlagen dürfen ohne Zustimmung von Optimotive, Dritten weder im Original noch in anderer Form zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen zurückzugeben.

12 ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

12.1. Ausser anderweitig erklärt, ist der Erfüllungsort der Firmensitz von Optimotive. Ist der Kunde Kaufmann juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von Optimotive, das ist derzeit Karlsruhe. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

13. RECHTSWAHL

13.1 Für die Vertragsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechts (gem. Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 10.04.1980 und Folgevorschriften) finden keine Anwendung.

14. SALVATORISCHE KLAUSEL

14.1. Sollten die vorbezeichneten Bedingungen, der sonstigen vertraglichen Grundlagen zwischen den Parteien oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen am Nächsten kommt.

Karlsruhe, Februar 2018

II. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN TELEMATIK ABONNEMENT

1. ALLGEMEINES

1.1. Natürliche oder juristische Personen, die das Telematik-Abonnement und die entsprechende Cloud («Dienstleistung») nutzen und welche die Dienstleistung von Optimotive nutzen werden «Zahlungspflichtige Person» genannt. Der «Benutzer» ist eine natürliche Person, die entweder die gleiche Person wie die zahlungspflichtige Person ist oder die Person, die im Telematik- Abonnement Benutzer genannt wird. Mit dem Abschluss eines Telematik- Abonnements ist der Benutzer dazu berechtigt, die dazugehörigen Dienstleistungen zu nutzen, die von Optimotive in seiner Eigenschaft als Betreiber dieser Dienstleistung, angeboten werden.

1.2. Die zahlungspflichtige Person unterschreibt das Telematik Abonnement in Textform oder auf elektronischem Weg auf dem durch Optimotive zur Verfügung gestellten System. Eine Kopie wird der zahlungspflichtigen Person in Textform oder auf elektronischem Weg übermittelt. Ein Benutzer ist berechtigt, die zahlungspflichtige Person zu vertreten und Maßnahmen im Namen der zahlungspflichtigen Person bei allen Angelegenheiten bezüglich des Abonnements zu treffen. Die zahlungsberechtigte Person ist dafür verantwortlich, dass der Benutzer über die entsprechenden Rechte verfügt die zahlungspflichtige Person zu vertreten.

1.3. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Optimotive mit gewerblichen Kunden, die einen Telematik- Abonnement-Vertrag abgeschlossen haben, gelten die vorliegenden AGB. Optimotive ist berechtigt, diese Bedingungen, die jeweilige Leistungsbeschreibung oder die Preise mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Optimotive für den Kunden zumutbar ist. Die Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, so steht dem Kunden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ein Sonderkündigungsrecht zu. Optimotive weist den Kunden in der Änderungsmitteilung sowohl auf dieses Sonderkündigungsrecht hin, als auch darauf, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde nicht binnen der gesetzten Frist von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.

1.4. Die vorliegenden Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Optimotive ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.

1.5. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung durch Optimotive, der Textform.

2. VERTRAGSGEGENSTAND

2.1. Die Dienstleistung wird von Optimotive als SaaS- Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines Optimotive beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.

2.2. Optimotive stellt dem Kunden die Dienstleistung am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht, dem «Übergangspunkt», zur Nutzung bereit. Die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden von Optimotive bereitgestellt. Optimotive schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT- Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.

2.3. Dem Kunden ist die Dienstleistung und deren Leistungsfähigkeit bekannt. Optimotive hat dem Kunden, der auf Seite 1 dieser Vereinbarung oder in Angebot genannten Dauer («Leistungsumfang gem. Testperiode») ermöglicht, die Dienstleistung für eigene Zwecke zu überprüfen. Die Dienstleistung ist unter Beachtung wissenschaftlicher Sorgfalt und der anerkannten Regeln der Technik, insbesondere anerkannter Programmierregeln, entwickelt worden. Dem Kunden ist bewusst, dass Optimotive kein eigenes Netz betreibt und dem Kunden auch nicht den Internetzugang zur Verfügung stellt. Aus diesem Grunde übernimmt Optimotive keine Verantwortung für die Funktionstüchtigkeit des jeweiligen Zugangs in das Internet.

3. SERVICELEVEL UND SUPPORT

3.1. Die Verfügbarkeit der Optimotive Dienstleistung beträgt mindestens 97,5% und wird wie folgt berechnet:

[(Gesamt Servicestunden)-(Gesamt Ausfallstunden)] = [Gesamt Servicestunden]

Sie wird als Prozentsatz ausgewiesen. Dabei bedeutet Servicestunden die Anzahl der Stunden pro Jahr (8.640 Stunden) und Ausfallstunden, die Anzahl der Stunden innerhalb der letzten 12 Monate, in denen die Dienstleistung nicht zur Verfügung stand, abzüglich der ausgeschlossenen Ereignisse.

3.2. Als ausgeschlossene Ereignisse gelten

  • ein Ausfall, der durch angekündigte Wartungsarbeiten verursacht wurde, oder

  • verzögerte oder unregelmässige Einlieferung der Daten durch die Endgeräte, oder

  • Störungen, Ausfälle die auf das Benutzerverhalten des Kunden seine Mitarbeiter, seine Vertreter oder Dritter zurückzuführen sind (z.B. hohe Anzahl gleichzeitiger Zugriffe mit DDoS-Attacken).

3.3. Es gelten die nachfolgenden Betriebszeiten (MEZ):

  • Die übliche Betriebszeit ist werktags 8:00 bis 18:00 Uhr, freitags und vor offiziellen Feiertagen von 8:00 bis 17:00 Uhr.

  • Technische Support Anfragen welche die Dienstleistung oder die angebotenen Endgeräte betreffen, werden werktags von 8:00 bis 17:00 Uhr entgegengenommen und bearbeitet.

  • 24-Stunden-Kontrollzentrum welches für dringende und kostenpflichtige Supportfälle ausserhalb der üblichen Support-Zeiten zur Verfügung steht. Bei der Beanspruchung des Notfalldienstes ist Optimotive berechtigt eine Unkostenpauschale zu verrechnen, deren Höhe dem Kunden vorgängig, vor Beanspruchung der entsprechenden Notfalldienstleistung genannt wird.

3.4. Meldet der Kunde einen Supportfall, so hat er eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.

4. BENUTZUNG VON ENDGERÄTEN UND SIM-KARTEN

4.1. Die in Endgeräten von Optimotive zur Verfügung gestellten SIM-Karten dürfen nur auf schriftliche Anweisung von Optimotive aus den entsprechenden Geräten entfernt werden. Optimotive ist unverzüglich davon zu benachrichtigen, wenn es Anlass auf einen Verdacht gibt, dass unbefugte Dritte Zugang zu den SIM- Karten erhalten.

4.2. Verliert der Benutzer seine SIM-Karte oder die dazugehörigen Endgeräte oder ist die SIM-Karte auf eine andere Weise unbrauchbar welche Optimotive nicht zu verantworten hat, wird Optimotive auf Anfrage Ersatz bereitstellen, vorausgesetzt die zahlungspflichtige Person hat nicht gegen ihre Verantwortlichkeiten gemäss den Geschäftsbedingungen auf eine Weise verstossen, die eine Kündigung des Vertrags rechtfertigen könnten. Die zahlungspflichtige Person muss für die neue Karte 50,00 EUR und die Kosten für die Endgeräte gemäss der zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisliste aufkommen.

4.3. Ein von Optimotive geliefertes Endgerät kann aus technischen Gründen unbrauchbar werden, auch wenn die zahlungspflichtige Person ihre Pflichten erfüllt. In diesem Fall ist Optimotive davon zu benachrichtigen. In diesem Fall wird Optimotive auf Anfrage kostenlos Ersatz bereitstellen, wenn sich diese Geräte innerhalb der entsprechenden Garantieperiode befinden. An dieser Stelle sei auf § 8 (Rücksendungen / RMA-Prozess) in den «Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Kaufvertrag» verwiesen.

4.4. SIM-Karten und die Endgeräte, die der zahlungspflichtigen Person übermittelt werden, dürfen nur für Telematik-Dienstleistungen verwendet werden, die von Optimotive angeboten werden. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gilt das Optimotive-Abonnement der zahlungspflichtigen Person für die Verwendung von SIM- Karten, in den Netzwerken von internationalen Betreibern, sofern von Optimotive zugelassen.

4.5. Optimotive behält sich das Recht vor, Karten und Dienstleistungen zu sperren, wenn Optimotive einen Grund zu dem Verdacht hat, dass eine unbefugte Partei die Karte verwendet oder die Karte in Hardware verwendet wird oder wurde, die nicht von Optimotive gebilligt worden ist.

5. TECHNISCHE ÄNDERUNGEN ODER NETZWERKPROBLEME

5.1. Der Nutzer akzeptiert den Umstand, dass ein Telekommunikationssignal nicht überall oder uneingeschränkt zur Verfügung steht. Für den ordnungsgemässen Betrieb benötigt die Endgeräte von Optimotive eine angemessene Funknetzabdeckung. Schlechte Netzabdeckung kann dazu führen, dass Datenverbindungen beeinträchtigt werden und Informationen nicht oder zeitverzögert übermittelt werden. Bei Standort basierten Diensten ist es nicht immer möglich, den genauen Standort zu bestimmen. Parkhäuser oder dicht besiedelte städtische Gebiete können eine genaue Standortlokalisierung durch Satelliten und Mobilfunkmasten verhindern.

5.2. Aus rechtlichen, technischen oder faktischen Gründen kann eine bestehende Funkversorgung an einem bestimmten Ort sich verschlechtern oder ganz entfallen. Der unterbruchsfreie Netzübergang zwischen den verschiedenen Netztechnologien kann nicht garantiert werden.

5.3. Optimotive ist berechtigt, ältere Technologien nach entsprechender Information an den betroffenen Kunden einzustellen. Die Rechte des Kunden gem. Art. 12ff dieser AGB und gesetzlichen Rechte von Optimotive, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

5.4. Optimotive ist nicht verantwortlich oder haftet nicht für Schäden, die aus betrieblichen Problemen resultieren, wie z. B. unterbrochene Verbindungen, unvollständigen Verbindungen oder eingestellten Diensten.

6. MÄNGEL DER LEISTUNG

6.1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der Leistungsumfang richtet sich nach der auf Seite 1 oder in Angebot vom Kunden akzeptierten Testperiode.

6.2. Soweit der Leistungsumfang nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.

7. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

7.1. Der Kunde ist verpflichtet, die organisatorischen und technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die vereinbarten Leistungen erbracht werden können. Erfüllt der Kunde diese Mitwirkungspflichten nicht, nicht richtig oder verspätet oder befindet er sich in Annahme bzw. Gläubigerverzug, so hat die Optimotive das Wahlrecht, nach erfolgloser Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag gegen vollständige Schadloshaltung zurückzutreten oder die vereinbarten Leistungen dennoch zu erbringen und die durch die Verletzung der Mitwirkungspflicht entstanden Aufwendungen zu den vereinbarten oder marktüblichen Ansätzen zusätzlich in Rechnung zu stellen. Die für die Leistungserbringung vorausgesetzten Mitwirkungspflichten werden dem Kunden im Rahmen Auftragsannahme mitgeteilt.

7.2. Anleitungen und Handbücher werden, soweit diese vorhanden sind, in deutscher oder englischer Sprache mitgeliefert, respektive online zur Verfügung gestellt. Aus dem Umstand, dass ein deutschsprachiges Exemplar nicht vorliegt, kann der Kunde keine Ansprüche herleiten.

7.3. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist Optimotive hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung in Textform anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemässe Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von Optimotive für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäss angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

7.4. Ist die gelieferte oder geleistete Sache mangelhaft, kann Optimotive zunächst wählen, ob eine Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) geleistet wird. Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

7.5. Optimotive ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde die fällige Nutzungsgebühr bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Nutzungsgebühr zurückzubehalten.

7.6. Der Kunde hat, für die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn Optimotive ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.

7.7. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen werden von beiden Parteien zu gleichen Teilen getragen. Die Kosten für den Ausbau- , die Transportkosten an unsere Rücksendeadresse in Karlsruhe oder Schömberg, sowie den Wiedereinbau werden vom Kunden getragen. Die Prüfungskosten, sowie die Rücksendungskosten an den Kunden werden von Optimotive getragen. Gemäss Art. 9 «Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Kaufvertrag» kann Optimotive vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen.

7.8. In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismässiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von Optimotive Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist Optimotive vorher zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn Optimotive berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

7.9. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Massgabe von Art 11 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

7.10. Abweichend von § 210 (Obligationenrecht) beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

7.11. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und ausservertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmässigen gesetzlichen Verjährung würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden gem. Art 10 dieser AGB, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschliesslich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

8. ZAHLUNGSVERANTWORTUNG

8.1. Die zahlungspflichtige Person verpflichtet sich, für die gesamte vereinbarte Nutzungsdauer dieses Telematik-Abonnement, die auf der Seite 1 oder in Angebot vereinbarte Gebühr zu entrichten, unabhängig davon, ob die zahlungspflichtige Person diese Dienstleistung in Anspruch nimmt. Die Leistung von Optimotive besteht in der ständigen Bereithaltung der vereinbarten Dienste.

8.2. Die Rechnungen von Optimotive werden grundsätzlich auf elektronischem Weg an die Kunden übermittelt, es sei denn, der Kunde verlangt per Textform eine Rechnung in Originalausfertigung. In diesem Falle wird pro Papierrechnung eine Administrationspauschale von 2,00 EUR in Rechnung gestellt.

8.3. Optimotive erhält die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum. Das Fälligkeitsdatum ist auf der Rechnung angegeben und beginnt mit der zu leistenden Periode. Optimotive ist, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen.

8.4. Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, fällt er ohne weiteres in Verzug und Optimotive kann soweit gesetzlich zulässig die Leistungserbringung bei allen Dienstleistungen unterbrechen, weitere Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens treffen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die Optimotive durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere schuldet der Kunde Optimotive einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von mindestens 5,00 EUR pro Mahnung. Beim Inkasso durch Dritte schuldet der Kunde zusätzlich Gebühren für deren Inkassoaufwand. Ist das Konto des Kunden beim Lastschriftverfahren nicht gedeckt, kann Optimotive eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 40,00 EUR erheben.

8.5. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.

8.6. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist Optimotive nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann Optimotive den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

8.7. Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen.

9. VERTRAGSLAUFZEIT UND BEENDIGUNG DES VERTRAGS

9.1. Das Telematik-Abonnement ist von beiden Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten, frühestens allerdings zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Die entsprechende Mindestlaufzeit ist auf der Seite 1 dieser Vereinbarung oder in Angebot aufgeführt. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils weitere zwölf Monate, wenn nicht spätestens drei Monate vor ihrem Ablauf gekündigt wird.

9.2. Die ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten. Ein wichtiger Grund für Optimotive liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mehr als zwei Monate mit der Zahlung einer fälligen Vergütung in Verzug ist. Sofern der Kunde den Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, Optimotive die vereinbarte Vergütung abzüglich von der durch Optimotive ersparter Aufwendungen bis zu dem Termin zu zahlen, an dem der Vertrag bei einer ordentlichen Kündigung frühestens enden würde.

9.3. Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Die Einhaltung dieser Form ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung. Telefax und E-Mail genügen dem Schriftformerfordernis nicht.

10. RECHTE ZUR DATENVERARBEITUNG

10.1. Optimotive hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Des Weiteren verweisen wir an dieser Stelle an die auf den Webseiten von Optimotive publizierten Datenschutzerklärung.

10.2. Der Kunde räumt Optimotive für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von Optimotive für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Optimotive ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist Optimotive ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

11.1 Soweit sich aus diesen AGB einschliesslich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Optimotive bei einer Verletzung von vertraglichen und ausservertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

11.2. Schadenersatzansprüche gegen Optimotive, deren gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, z. B. wegen einer Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Wenn Optimotive, deren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, haftet Optimotive nach den gesetzlichen Bestimmungen.

11.3. Für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist jede Haftung ausgeschlossen. Diese Haftungsregelung gilt auch für Beratung in Wort und Schrift, durch Versuche oder in sonstiger Weise. Der Kunde ist insbesondere nicht davon befreit, selbst die Eignung der Ware und Dienstleistungen für die beabsichtigten Verwendungszwecke zu prüfen.

11.4. Optimotive ist insbesondere nicht haftbar für: den Verlust von Gewinn, Schäden infolge Ausfall von Fahrzeugen oder Schäden der mit diesen Fahrzeugen beförderten Waren, den Verlust von erwarteten Einsparungen, den Verlust von Erträgen, den Verlust von Geschäftsmöglichkeiten, den Verlust und die Beschädigung von Daten, Nutzungsschaden, den Verlust von Firmenwert, Verluste, die auf Verzögerung beruhen, oder jegliche mittelbare Verluste, Schäden oder Folgeschäden.

11.5. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben durch diesen Haftungsausschluss unberührt. Gleiches gilt auch für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11.6. Optimotive ersetzt berechtigte Sach- und Vermögensschäden auf den vom Kunden gezahlten oder zu zahlenden Nettopreis für das volle Jahr (12 Monate), in dem sich der Verlust oder der Schaden ereignete, oder auf den gezahlten Preis für jene Produkte oder die Mietpreise, die vom Kunden für jene Produkte, die den Schaden verursachten, für den vorangegangenen Zeitraum von zwölf (12) Monaten gezahlt wurden oder zu zahlen sind, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

12. ÄNDERUNGEN DER AGB

12.1. Die AGB können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschliesslich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind.

12.2. Die Leistungsbeschreibungen können geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt (z. B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten) und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von denen Optimotive zur Erbringung ihrer Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.

12.3. Die vereinbarten Preise können zum Ausgleich von gestiegenen Kosten erhöht werden. Dies ist in dem Mass möglich, in dem es durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer veranlasst ist oder durch die Bundesnetzagentur aufgrund von Regulierungsvorschriften verbindlich gefordert wird.

12.4. Nach Ziffer 12.1 bis 12.3 beabsichtigte Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen sowie Preiserhöhungen, die nicht ausschliesslich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind, werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) mitgeteilt. Dem Kunden steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail), werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

13. URHEBERRECHTE

13.1. Das Eigentums- und Urheberrecht an allen zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie z.B. Zeichnungen, Projektvorschläge, Präsentationen, Beschreibungen der Software, Berechnungen und Muster, bleiben vorbehalten. Diese Unterlagen dürfen ohne Zustimmung von Optimotive, Dritten weder im Original noch in anderer Form zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen zurückzugeben.

14. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

14.1. Ausser anderweitig erklärt, ist der Erfüllungsort der Firmensitz von Optimotive. Ist der Kunde Kaufmann juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschliesslicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von Optimotive, das ist derzeit Karlsruhe. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

15. NEBENABREDEN, SCHRIFTFORM, SONSTIGES

15.1. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Änderungen des Schriftformerfordernisses bedürfen ebenfalls zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

16. RECHTSWAHL

16.1. Für die Vertragsbeziehungen gilt das Deutsche Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (gem. Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 10.04.1980 und Folgevorschriften) finden keine Anwendung.

17. SALVATORISCHE KLAUSEL

17.1. Sollten die vorbezeichneten Bedingungen, der sonstigen vertraglichen Grundlagen zwischen den Parteien oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen am Nächsten kommt.

Karlsruhe, Februar 2018

III. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN EINBAU TELEMATIK

1. ALLGEMEINES

1.1. Alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns Optimotive GmbH mit unseren gewerblichen Kunden werden ausschließlich durch unsere nachfolgenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen «AGB» bestimmt.

1.2. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung.

1.3. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn Optimotive ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

1.4. Unter gewerblichen Kunden im Sinn dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Unternehmer als natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, darüber hinaus juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen zu verstehen, die jeweils in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.5. Die von uns vertriebenen Produkte sind unter den entsprechenden Einschränkungen, welche im Rahmen des Telematik-Abonnement genauer definiert wird, zum entsprechenden Einsatz bestimmt. Der Kunde muss sich über die Vorschriften der Exportbestimmungen, sowie die sonstigen Rechtsvorschriften anderer Länder selbständig informieren. Die Wiederausfuhr unterliegt den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des Ursprungslandes.

1.6. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Kaufvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit die Zustimmung von Optimotive in Textform.

2. VERTRAGSGEGENSTAND UND LEISTUNGSERBRINGUNG

2.1. Gegenstand dieses Vertrags ist der Einbau-, der Umbau oder der Ausbau der vom Kunden bei Optimotive erworbenen Telematik-Systeme in Fahrzeuge des Kunden.

2.2. Optimotive erbringt den ordnungsgemäßen Einbau der Systeme vor Ort beim Kunden oder ein vom Kunden benannten Ort, in den vom Kunden ur Verfügung gestellten Fahrzeuge.

2.3. Die Leistungen umfassen den Einbau und den Anschluss der Telematik- Hardware und dem Zubehör an die Stromversorgung des Fahrzeugs. Optimotive erbringt keine Anpassungs- und/oder Anschlussmaßnahmen an Drittsysteme, welche nicht von Optimotive geliefert wurden.

2.4. Bei der Bemessung der Leistung gehen beide Vertragsparteien davon aus, dass die Voraussetzungen für einen reibungslosen Einbau des Telematik Systeme gegeben sind. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Ausführung einer Leistungsänderung / eines Nachtrags, es sei denn, Optimotive hat das Erfordernis der Leistungsänderung / des Nachtrags zu vertreten.

3. ANGEBOT / ANNAHME

3.1. Die Angebote von Optimotive sind freibleibend und unverbindlich und richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB.

3.2. Für den Umfang der Leistung ist die schriftliche Beschreibung gem. Seite 1 dieses Kaufvertrags oder des Angebots maßgebend. Bis dahin ist das Angebot unverbindlich. Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Annahme des Auftrags erfolgt durch Bestätigung des Auftrags/Angebots durch den Kunden oder der Lieferung durch Optimotive – mit dem Vorbehalt der Teilannahme und Teillieferung.

3.3. Der Kunde willigt ein, dass Optimotive:

  • im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Vertrages Auskünfte über ihn einholen bzw. Daten betreffend sein Zahlungsverhalten weitergeben kann

  • seine Daten zu Inkassozwecken an Dritte weitergeben darf

  • seine Daten für Marketingzwecke bearbeiten darf, namentlich für die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen und für massgeschneiderte Angebote

  • des Weiteren gelten die auf der Webseite von Optimotive publizierte Datenschutzerklärung.

4. PREISE UND ZAHLUNG

4.1. Die von Optimotive angegebenen Preise gelten netto.

4.2. Die Rechnungen sind grundsätzlich ausgestellt und zahlbar in Euro. Die Rechnungen werden nach Erfüllung der obliegenden Leistungen erstellt. Optimoive ist es grundsätzlich erlaubt, die Rechnungen auf elektronischem Weg an die Kunden zu übermitteln, es sei denn, der Kunde verlangt per Textform eine Rechnung in Originalausfertigung. In diesem Falle wird pro Papierrechnung eine Administrationspauschale von 2,00 Euro in Rechnung gestellt.

4.3. Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung. Optimotive ist, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt Optimotive spätestens mit der Auftragsbestätigung.

4.4. Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, fällt er ohne weiteres in Verzug und Optimotive kann soweit gesetzlich zulässig die Leistungserbringung bei allen Dienstleistungen unterbrechen, weitere Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens treffen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die Optimotive durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere schuldet der Kunde Optimotive einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von mindestens 5,00 Euro pro Mahnung. Beim Inkasso durch Dritte schuldet der Kunde zusätzlich Gebühren für deren Inkassoaufwand. Ist das Konto des Kunden beim Lastschriftverfahren nicht gedeckt, kann Optimotive eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 40,00 Euro erheben.

4.5. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.

4.6. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist Optimotive nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann Optimotive den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

4.7. Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen.

5. TERMINIERUNG DES EINBAUS

5.1. Ein voraussichtlicher Einbautermin wird individuell vereinbart bzw. von Optimotive bei Annahme des Auftrags angegeben. Der Einbautermin ist nur verbindlich, wenn dieser ausdrücklich als solche bezeichnet ist. Er beginnt jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen.

5.2. Wird ein durch Optimotive verbindlich bestätigter Einbautermin weniger als 3 Arbeitstage vor dem geplanten Termin durch den Kunden storniert, kann Optimotive eine Aufwandspauschale von 40,00 Euro verrechnen.

5.3. Kann ein durch Optimotive verbindlich bestätigter Einbautermin welcher durch den Kunden zu verantworten ist nicht ausgeführt werden, weil die geplanten Fahrzeuge nicht vor Ort sind, kann Optimotive eine Aufwandspauschale i.d.H. von 120,00 Euro verrechnen.

5.4. Die Rechte des Kunden gem. Art. 9 dieser AGB und die gesetzlichen Rechte von Optimotive, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

6. ABNAHME UND BEANSTANDUNG DER LEISTUNG

6.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von Optimotive abzunehmen, dies damit er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachkommt.

6.2. Zeigt sich nach erfolgter Leistung von Optimotive ein Mangel, so ist Optimotive hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Leistung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung in Textform anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung durch Optimotive für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

6.3. Verweigert der Kunde die Abnahme unter Angabe von Mängeln, hat er auf Verlangen von Optimotive an einer gemeinsamen Feststellung des Zustands des Einbaus, ggf. unter Hinzuziehung eines Sachverständigen mitzuwirken. Die gemeinsame Zustandsfeststellung soll mit der Angabe des Tages der Anfertigung versehen werden und ist von beiden Vertragsparteien zu unterschreiben. Bleibt der Kunde einem vereinbarten oder einem von Optimotive innerhalb einer angemessenen Frist bestimmten Termin zur Zustandsfeststellung fern, so kann Optimotive die Zustandsfeststellung auch einseitig vornehmen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde infolge eines Umstands fernbleibt, den er nicht zu vertreten hat, und den er Optimotive unverzüglich mitgeteilt hat. Optimotive wird die einseitige Zustandsfeststellung mit der Angabe des Tages der Anfertigung versehen und sie unterschreiben und dem Kunden eine Abschrift der einseitigen Zustandsfeststellung zur Verfügung zu stellen. Ist das Werk dem Kunden verschafft worden und ist in der Zustandsfeststellung nach den obigen Absätzen ein offenkundiger Mangel nicht angegeben, wird vermutet, dass dieser nach der Zustandsfeststellung entstanden und vom Kunden zu vertreten ist. Die Vermutung gilt nicht, wenn der Mangel nach seiner Art nicht vom Kunden verursacht worden sein kann.

6.4. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann Optimotive zunächst wählen, ob eine Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) geleistet wird. Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

6.5. Optimotive ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

6.6. In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von Optimotive Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist Optimotive vorher zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn Optimotive berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

6.7. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Art 10 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

7. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

7.1. Der Kunde ist verpflichtet, die organisatorischen und technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die vereinbarten Leistungen erbracht werden können. Erfüllt der Kunde diese Mitwirkungspflichten nicht, nicht richtig oder verspätet oder befindet er sich in Annahme bzw. Gläubigerverzug, so hat die Optimotive das Wahlrecht, nach erfolgloser Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag gegen vollständige Schadloshaltung zurückzutreten oder die vereinbarten Leistungen dennoch zu erbringen und die durch die Verletzung der Mitwirkungspflicht entstanden Aufwendungen zu den vereinbarten oder marktüblichen Ansätzen zusätzlich in Rechnung zu stellen. Die für die Leistungserbringung vorausgesetzten Mitwirkungspflichten werden dem Kunden im Rahmen Auftragsannahme mitgeteilt.

7.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Fahrzeuge für den Einbau zum vereinbarten Einbautermin am vereinbarten Einbauort für die erforderliche Einbauzeit ungehindert und in ordnungsgemäßen sowie mangelfreien Zustand zur Verfügung zu stellen.

7.3. Notwendige Anpassungs- und Anschlussmaßnahmen sind vom Kunden durch Einschaltung einer für das jeweilige Fahrzeug geeigneten Fachwerkstätte auf eigene Kosten zu erbringen. Ohne derartige Anpassungs- und Anschlussmaßnahmen, die nur von spezialisierten Fachwerkstätten erbracht werden dürfen, sind die TelematikSysteme nicht in vollem Umfang einsatzfähig.

7.4. Der Kunde ist verpflichtet, Optimotive auf Anforderung sämtliche die für den Einbau erforderlichen Informationen und Daten über die Fahrzeuge, in die die Systeme eingebaut werden sollen, umgehend und umfassend zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, etwaige ihm bekannte Fahrzeugmängel oder -fehler, insbesondere im Bereich der Fahzeugelektronik, bekanntzugeben.

8. RÜCKSENDUNGEN / RMA-PROZESS

8.1. Für die Rücksendung von Geräten ist die Beantragung einer Rücksendenummer (RMA-Nummer) zwingende Voraussetzung. Dabei ist zu beachten, dass die Zustellung einer RMA-Nummer durch Optimotive keine Anerkennung einer Geräterücknahme zur Gutschrift, zum Umtausch oder irgendwelcher sonstigen Anspruchs des Kunden darstellt. Für Rücksendungen sind ausschliesslich die zur Verfügung gestellten RMA Formulare und die darauf erwähnten Anschrift, das ist derzeit Karlsruhe oder Schömberg, zu verwenden.

8.2. Die Versandkosten, Ein- und Wiedereinbaukosten für RMA-Sendungen sind durch den Kunden zu tragen. Unfreie Sendungen oder Sendungen ohne RMA- Nummern können von Optimotive entweder zurückgewiesen werden oder mit einer Aufwandspauschale von 20,00 Euro belegt werden.

8.3. Gerätekosten werden in allen berechtigten Garantiefällen von Optimotive getragen. Für die Komplettierung von unvollständigen Geräten wie Kabelsätze, Antennen etc., kommen die entsprechenden Preislisten zur Anwendung. Für Geräte, an denen kein technischer Fehler feststellbar ist, wird eine Servicepauschale von EUR 40,00 pro Gerät erhoben.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

9.1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Optimotive bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

9.2. Schadenersatzansprüche gegen Optimotive, deren gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, z. B. wegen einer Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Wenn Optimotive, deren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, haftet Optimotive nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.3. Für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist jede Haftung ausgeschlossen. Diese Haftungsregelung gilt auch für Beratung in Wort und Schrift, durch Versuche oder in sonstiger Weise. Der Kunde ist insbesondere nicht davon befreit, selbst die Eignung der Ware und Dienstleistungen für die beabsichtigten Verwendungszwecke zu prüfen.

9.4. Optimotive ist insbesondere nicht haftbar für: den Verlust von Gewinn, Schäden infolge Ausfall von Fahrzeugen oder Schäden der mit diesen Fahrzeugen beförderten Waren, den Verlust von erwarteten Einsparungen, den Verlust von Erträgen, den Verlust von Geschäftsmöglichkeiten, den Verlust und die Beschädigung von Daten, Nutzungsschaden, den Verlust von Firmenwert, Verluste, die auf Verzögerung beruhen, oder jegliche mittelbare Verluste, Schäden oder Folgeschäden.

9.5. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben durch diesen Haftungsausschluss unberührt. Gleiches gilt auch für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.6. Optimotive ersetzt berechtigte Sach- und Vermögensschäden auf den vom Kunden gezahlten oder zu zahlenden Nettopreis für das volle Jahr (12 Monate), in dem sich der Verlust oder der Schaden ereignete, oder auf den gezahlten Preis für jene Produkte oder die Mietpreise, die vom Kunden für jene Produkte, die den Schaden verursachten, für den vorangegangenen Zeitraum von zwölf (12) Monaten gezahlt wurden oder zu zahlen sind, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

10. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

10.1. Ausser anderweitig erklärt, ist der Erfüllungsort der Firmensitz von Optimotive. Ist der Kunde Kaufmann juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von Optimotive, das ist derzeit Karlsruhe. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

11. NEBENABREDEN, SCHRIFTFORM, SONSTIGES

11.1. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Änderungen des Schriftformerfordernisses bedürfen ebenfalls zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

12. RECHTSWAHL

12.1. Für die Vertragsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechts (gem. Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 10.04.1980 und Folgevorschriften) finden keine Anwendung.

13. SALVATORISCHE KLAUSEL

13.1. Sollten die vorbezeichneten Bedingungen, der sonstigen vertraglichen Grundlagen zwischen den Parteien oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen am Nächsten kommt.

Karlsruhe, Februar 2018