Die Antragsfrist für die Förderperiode 2023 beginnt für das Förderprogramm „De-minimis“ am 9. Januar 2023!
Donnerstag, 12. Jan. 2023, 08:23Die Antragsfrist für die Förderperiode 2023 beginnt für das Förderprogramm „De-minimis“ am 9. Januar 2023!
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt ab Antragsstart in der Reihenfolge des Eingangs beim Bundesamt.
Förderfähig sind Modernisierungsmaßnahmen wie beispielsweise der Erwerb von Telematik-Systemen sowie Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung und Archivierung digitaler Tachographendaten.
Welche Fahrzeuge gelten als »schwere Nutzfahrzeuge«?
Das »De-minimis«-Programm definiert ein schweres Nutzfahrzeug als Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von ab 7,5t oder mehr. Zudem darf das Fahrzeug ausschließlich für den gewerblichen Güterkraftverkehr (nach §1 Güterkraftverkehrsgesetz) eingesetzt werden. Es muss über eine Zulassung in der Bundesrepublik Deutschland verfügen.
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